Nachhaltigkeitsberichterstattung: vom «Nice to have» zum «Must Have»

Nachhaltigkeitsbemühungen kundtun? Klar! Aber was und wie genau?

Viele grosse Unternehmen und KMUs sind stark motiviert, ihre Anstrengungen darzulegen. Dies stellt sie vor eine komplexe und oft neue Herausforderung. Ein Angebot von WIRZ hilft interessierten Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf kreative und fundierte Art und Weise zu kommunizieren.

18. Dezember 2023

Zu Beginn sollten die Grundlagen für eine transparente und glaubwürdige Berichterstattung gelegt werden:  Hierzu zählen die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie sowie eine Wesentlichkeitsanalyse unter Einbezug aller Stakeholder. Anhand der kontinuierlich wachsenden, neuen regulatorischen Anforderungen können die Reporting-Standards, an denen sich die nicht-finanzielle Berichterstattung ausrichten soll, definiert werden. So wird ein fundierter ESG-Report möglich, der nicht die Gefahr läuft, sich Greenwashing-Vorwürfen auszusetzen. «Ein guter Nachhaltigkeitsbericht muss deutlich mehr sein als eine bunte Werbebroschüre. Er baut auf einem ESG-Managementsystem, das intern gelebt, ständig weiterentwickelt und mit den allen Anspruchsgruppen abgestimmt wird», erklärt Marleen Diener, Leiterin des Kompetenzzentrums für Nachhaltigkeit der WIRZ.  

Angebot aus einer Hand von WIRZ

Das WIRZ-Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit steht gemeinsam mit den PR-Expertinnen und dem Branding-Team hinter dem neuen Angebot für KMUs und andere Unternehmungen. Marleen Diener stellt klar: «Die nachhaltige Unternehmensausrichtung und die darauf abgestützte Kommunikation sind ein Prozess. Unsere Beratung startet mit einem Workshop zur Ist-Situation und den Bedürfnissen. Danach können wir gemeinsam mit dem Kunden eine individuelle Roadmap entwickeln.» Das Angebot begleitet Unternehmen holistisch – vom Aufsetzen von firmeninternen Prozessen bis hin zur kreativen Übersetzung in einen attraktiv konzipierten und gestalteten Nachhaltigkeitsbericht.

Die Anforderungen steigen

Die Schweiz hat bereits 2022 Bestimmungen für eine nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt im Obligationenrecht (OR) geregelt – angelehnt an EU-Vorgaben. Schon im kommenden Jahr müssen Schweizer Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken oder einem Jahresumsatz von 40 Franken Millionen erstmals einen nicht-finanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlichen. Zwingende Berichtspunkte sind Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange sowie Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung. «Viele mittelgrosse und kleine Unternehmen haben noch keine entsprechenden Managementsysteme, betreten also Neuland», so Marleen Diener. «Aber mit der richtigen Herangehensweise können Nachhaltigkeitsbemühungen transparent gemacht sowie interessant und kreativ kommuniziert werden.»

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